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Reisekrankenversicherung Vergleich

Eine Absicherung für den Urlaub

Wer seinen Urlaub im Ausland genießen möchte, kommt um eine Überlegung hinsichtlich einer Reiseversicherung nicht herum. Schließlich ist niemand nirgendwo vor einem Unfall sicher. Eine solche günstige Reisekrankenversicherung im Ausland schützt den Urlauber vor allen möglichen Krankheiten sowie vor den Folgen eines Unfalls ab. Im Ausland kann ein Arztbesuch oder sogar ein Aufenthalt im Krankenhaus mit erheblichen Kosten verbunden sein. Sollte sogar ein Rücktransport nach Deutschland erforderlich sein, so kann dies schon Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen. Um sich vor diesen Eventualitäten zu schützen, schließt man vor der Reise eine solche Reisekrankenversicherung vergleichen ab.

Leistungen der Reisekrankenversicherung

Auch wer eine private Krankenversicherung hat, sollte vor einer Reise ins Ausland trotzdem eine Reiseversicherung abschließen. So spart man sich erstens die Selbstbeteiligung der privaten Versicherung, und zweitens übernimmt die private Krankenversicherung keinen notwendigen Rücktransport. Die Leistungen der Reiseversicherung sind recht zahlreich. So werden 100 % der Arzneien und Verbandsmittel erstattet. Dazu kommen eine schmerzstillende Zahnbehandlung, die einfache Zahnfüllung sowie die Reparatur von Zahnersatz. Der Transport in ein Krankenhaus durch einen Rettungsdienst ist genauso eingeschlossen wie die freie Wahl des Arztes oder Krankenhauses und die ambulante ärztliche Behandlung. Des Weiteren gehören der Rücktransport, notwendige Rettungs- und Bergungskosten zu den Leistungen, auch im Todesfall die Überführung des Sarges nach Deutschland.

Die besondere Stellung der Studenten

Wer im Ausland studiert, ein Praktikum macht, als Austauschschüler in fremde Länder reist, hat bei der Reiseversicherung einen Sonderstatus. Der Studententarif kann für diese Personengruppe bis zu einem Alter von 55 Jahren gewährt werden, die maximale Vertragsdauer beträgt 48 Monate, die Mindestlaufzeit einen Monat. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Verlängerung, deren Antrag allerdings bis zu einem Monat vor Vertragsende bei der Versicherung sein muss. Da der Antrag auf eine Verlängerung auch abgelehnt werden kann, ist es ratsam, bis zur maximalen Dauer den Vertrag abzuschließen. Die Kündigung der Reiseversicherung kann täglich zum Ende eines Monats erfolgen. Wer also die maximale Laufzeit gewählt hat, kann trotz allem nach beispielsweise 18 Monaten die Kündigung aussprechen, wenn er diese Absicherung wirklich nicht mehr benötigt. Bei der Reiseversicherung wird vonseiten der Gesellschaft kein Selbstbehalt verlangt. Zudem kann die Reiseversicherung auch nach dem Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Es gibt allerdings auch leider einige Einschränkungen, welche leider nicht versichert werden. So sind sämtliche Heilbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen ausgeschlossen, ebenso eine Entbindung oder ein Schwangerschaftsabbruch. Weiterhin nicht bezahlt werden die Kosten für eine Suchtbehandlung sowie alle notwendigen Kosten bei einem versuchten oder vollendeten Suizid. Zudem ist die Behandlung von geistigen bzw. seelischen Störungen ausgeschlossen. Wenn die Regierung vor Reisen in bestimmte Länder warnt, so besteht in diesen Ländern ebenfalls kein Versicherungsschutz.

 

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